: EEG mit Ausnahmen
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll vor allem Energie aus Biomasse besser fördern als bisher. Der Grund: Anders als Wind- und Sonnenenergie, deren Ertrag stark von Wetter und Tageszeit abhängt, kann man die Bioenergie einsetzen, wenn der Strom benötigt wird. Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen haben den ursprünglichen Gesetzentwurf, der auf einen Kompromiss zwischen Jürgen Trittin und Wolfgang Clement zurückgeht, deutlich zugunsten der Förderung nachgebessert. Auch wurde die Härtefallregelung ausgeweitet. Erstmals profitiert der Bahnverkehr davon. Zwar gilt er nicht als besonders energieintensiv, allerdings muss die Konkurrenz (Flugzeuge und Busse) gar nichts fürs EEG zahlen.