in kürze HAKENKREUZ : Durchstreichen okay
Bürger dürfen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ihre Meinung ausdrücken. Das urteilte das Landgericht Tübingen in einem Berufungsprozess gegen einen Studenten. Er wurde frei gesprochen. Er habe eindeutig seinen Protest gegen Rechtsextremismus ausgedrückt und nicht verfassungsfeindliche Symbole verwendet. (dpa)