in kürze FÜHRERERSCHEINENTZUG : Droht nur Dauerkiffern
Die Behörden dürfen einem Haschischkonsumenten nur dann den Führerschein abnehmen, wenn sie ihm regelmäßigen Drogenkonsum nachweisen können. Der bloße Verdacht sowie unbewiesene Zweifel über die Fahrtüchtigkeit reichten dazu nicht aus, entschied das Kasseler Verwaltungsgericht (AZ.: 2 G 1389/04). (dpa)