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Dritte Klage gegen das Wahlgesetz

■ Wahlleiter verlangt von der Liste Grüne/Bündnis 90 neunzig Unterschriften aus jedem Bundesland

Berlin/Karlsruhe (dpa) — Das vom Bundesverfassungsgericht bereits zweimal korrigierte Wahlrecht für die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl am 2. Dezember ist erneut mit einer Klage überzogen worden. Die Karlsruher Richter wollten im Eilverfahren noch gestern über einen Antrag der Listenvereinigung Grüne/ Bündnis 90 gegen das Bundeswahlgesetz entscheiden. Die Kläger wollen sich mit einer einstweiligen Anordnung gegen eine Vorschrift im Wahlgesetz wehren. Sie sieht vor, daß die Landesvorstände der fünf Gruppen in der Listenvereinigung bis 40 Tage vor der Bundestagswahl je drei Unterschriften beim Bundeswahlleiter beibringen müssen. Das bedeutet: bis gestern 24 Uhr insgesamt 90 Unterschriften aus sechs Bundesländer abliefern. BERICHT SEITE 2

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