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Drach, gesichert

■ Reemtsma-Anwalt fordert Verwahrung

Im Prozess um die Entführung von Jan Philipp Reemtsma vor dem Landgericht hat der Nebenklage-Anwalt Johann Schwenn gestern Sicherungsverwahrung für den angeklagten Thomas Drach gefordert. Laut Schwenn haben Drach und Mittäter Wolfgang Koszics bereits Anfang Juni 1995 die spätere Entführung verabredet gehabt und den Sozialforscher Reemtsma in der Universität beobachtet. Am 21. Juni 1995 waren fünf Jahre seit der letzten Haftentlassung Drachs vergangen. Liegen zwischen der Verbüßung einer früheren Strafe und einer neuen Tat weniger als fünf Jahre, kann ein Gericht eine Sicherungsverfahrung verhängen.

Schwenn meinte, Reemtsma leide unter keiner Angstneurose, wenn er befürchte, erneut Opfer einer Entführung zu werden. Nach der bisherigen Beweisaufnahme biete Drach keinerlei Gewähr dafür, dass er eine solche Tat nicht wieder begehen würde.

Oberstaatsanwalt Peter Stechmann widersprach der Darstellung des Nebenklagevertreters. Nach seiner Ansicht fehlt die gesetzliche Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung. Der Vorsitzende Richter will bis zum nächsten Verhandlungstag an diesem Freitag entscheiden, ob eine Sicherungsverwahrung in Frage kommt. Anschließend wollen die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage mit den Plädoyers beginnen. lno

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