in kürze AUSLÄNDISCHE HÄFTLINGE : Dolmetscher kostenlos
Ausländische Untersuchungsgefangene müssen grundsätzlich nicht die Übersetzungskosten für die Kontrolle ihres Besuchs- und Briefverkehrs im Gefängnis zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hob gestern eine Kostenentscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg auf, das von einem Tschechen fast 5.900 Euro verlangt hatte. (dpa)