: Distanz zum einst Gehörten
■ Im Brandstiftungsprozeß gegen Hildebrandt und Kind nahm ein Zeuge des Staatsanwalts Abstand von früheren Aussagen / Ehemaliger Mitarbeiter Kinds war kein Mitwisser
Umgefallen ist gestern im Brandstiftungsprozeß gegen Wolfgang Kind und Werner Hildebrandt ein wichtiger Zeuge der Staatsanwaltschaft. Der 57jährige Augenarzt Dr. H. nahm mühselig Abstand von seiner Behauptung, ein ehemaliger Mitarbeiter Kinds, dem Anstiftung zur Brandstiftung vorgeworfen wird, habe sich ihm als Mitwisser der Brandstiftung zu Erkennen gegeben.
„Wir wußten doch nicht, daß da oben einer pennt“, wollte der gravitätisch wirkende Doktor von Rechtsanwalt Michael Sch. gehört haben. Der Satz schien ihm ein klares Indiz dafür zu sein, daß der Brand eines Wohnhauses in der Lietzenburger Straße von Wolfgang Kind geplant worden war.
Doch ihm war, wie sich gestern zeigte, einiges durcheinandergeraten. Sein Erinnerungsvermögen hatte zwar den Staatsanwalt so beeindruckt, daß der einen der neuen Beweisanträge auf die Arzt-These stützte, durch die er die Kammer bei einem vermeintlichen Schlußplädoyer im September veranlaßte, die Beweisaufnahme des Endlosverfahrens fortzusetzen. Aber der Anwalt, von dem die Bemerkung stammen sollte, legte der Kammer eine Quittung vor, deren Datum zufolge die Bemerkung, die der Doktor gehört haben wollte, als der Rechtsanwalt Schulden in Höhe von 10.000 Mark bei ihm beglich, ein halbes Jahr vor dem Brand gefallen sein mußte.
So stand der Eindruck im Raum, daß der Arzt dem Anwalt Böses andichten wollte, weil er meinte, dieser habe ihn bei einem der Geschäfte auf dem Immobilien- und Steuersektor über den Tisch gezogen, für die sich inzwischen das Kürzel „Berliner Sumpf“ eingebürgert hat. Da konnte auch des Doktors Gattin nicht helfen, die er mitgebracht hatte, damit auch sie die Bemerkung bezeuge. „Man hat ja nicht wissen können, daß da oben einer schläft“, will sie „im Vorübergehen“ gehört haben. Der Prozeß wird fortgesetzt.
wvb
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