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Die taz in Ecuador

Führende ecuadorianische Politiker dementieren jetzt, in dem von der taz enthüllten Parteienfinanzierungsskandal verstrickt zu sein (S.1). Worum ging es in dem taz–Artikel vom 24.1., der in der vergangenen Woche in Ecuador nachgedruckt wurde? Die bundesdeutsche Hanns– Seidel–Stiftung (HSS), der CSU des ehemaligen Entwicklungs– und heutigen Verkehrsministers Warnke nahestehend, bemühte sich 1983 um enge Beziehungen zu gleichgesinnten Organisationen in Lateinamerika - so auch in Ecuador. Ins Land entsandte HSS–Vertreter erkannten sehr schnell, daß eine Zusammenarbeit mit dem Spektrum der christdemokratischen DP, der damaligen Regierungspartei, für ihre Zwecke am sinnvollsten wäre. Eine Kooperation mit der seinerzeit oppositionellen PSC würde aufgrund ihres rechtsextremen Kurses dem „nicht völlig problemlosen Image der CSU schwer reparierbaren Schaden zufügen“, wie es in einem HSS– internen Papier hieß. Mit einer der DP nahestehenden Stiftung wurden also von der HSS gemanagte und von Bonn finanzierte „Projekte“ vereinbart, deren entwicklungspolitischer Sinn jedoch in vertraulichem Stiftungs– Briefwechsel klar angezweifelt wurde. Sollte er nicht vorliegen, wäre der Tatbestand der illegalen Parteienfinanzierung (nach bundesdeutschem und ecuadorianischem Recht) gegeben. Kompliziert wurde die Lage, als Entwicklungsminister Warnke nach einem Ecuadorbesuch 1984 die Partnerwahl der HSS nicht mehr akzeptieren wollte. Die rechtsaußen stehende Christlich Soziale Partei (PSC) des heutigen Staatspräsidenten Febrer Cordero war kurz zuvor an die Regierung gelangt und sollte fortan in den Genuß der von der HSS vermittelten Gelder kommen. Die DP–Politiker akzeptierten dies zunächst nicht, sondern verlangten - und bekamen nach Androhung eines Rechtsstreits - zum Abschluß größere Geldbeträge. Seither unterstützt die HSS mit Bundesmitteln „Projekte“ der Christlich–Sozialen. Die taz verfügt über Fotokopien der Schriftwechsel, die die Verstrickung der Hanns–Seidel– Stiftung in die indirekte Parteienfinanzierung ausführlich belegen.

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