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Die kostbarsten Tage im Jahr

■ BGH entschied über Vorauskasse bei Pauschalreisen / Konkursausfallsicherung der Reiseunternehmen dringend gefordert

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 12. März einer Klage des Berliner Verbraucherschutzvereins e.V. gegen den Deutschen Reisebüroverband (DRV) stattgegeben. Das Urteil wird dem bundesdeutschen Pauschaltouristen einige Vorteile bescheren. 1982 hatte der DRV ein Konditionenmodell für die allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Bundeskartellamt angemeldet, das vom Verbraucherschutzverein überprüft und für kritikwürdig befunden wurde. Nachdem der Verbraucherschutzverein diverse Einzelpunkte abgemahnt hatte, schlug der DRV Verhandlungen vor, die über anderthalb Jahre hinweg geführt wurden. Drei Punkte allerdings wollte der DRV nicht freiwillig ändern. Im März 1984 klagte der Verbraucherschutzverein beim Landgericht Frankfurt. In diesen drei Punkten wurde jetzt letztinstanzlich zugunsten des Klägers und der pauschalreisenden Deutsch–Touris entschieden: Der BGH gibt der Auffassung recht, daß ein deutscher Tourist ein ausländisches Reiseziel nach deutschen Gewohnheiten bewertet, also bei einem Dreisternehotel in Marokko dasselbe wie im Schwarzwald erwartet. Das Argument der Reiseveranstalter, ausschlaggebend sollten die landesüblichen Maßstäbe sein, zog nicht. Bei der zweiten strittigen Frage ging es um die Begrenzung der Haftung des Reiseveranstalters gegenüber dem Urlauber. Bisher hieß es in der Klausel, daß der Veranstalter nur in dreifacher Höhe des Gesamtpreises haftet, und das auch nur, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Diese Haftungshöhe sollte allerdings Ansprüche bei Körperverletzung und kriminellen Delikten seitens des Reiseanbieters nicht einschließen. Das Gericht entschied dagegen, daß die Reiseveranstalter bei allem, was sie verantwortlich vermasseln, voll haften. In dem dritten und folgenschwersten Punkt ging es um das Phänomen der Vorauskasse durch den Urlauber. Praxisüblich war bisher, daß der Urlaubssüchtige Mensch spätestens bei Erhalt seiner Reisedokumente den vollen Reisepreis zu entrichten hatte. Kein Flugschein ohne Kohle. Äußerst problematisch war die Praxis der Vorauskasse in den Augen des Verbraucherschutzvereins aus zwei Gründen. Einerseits ist bei mangelhafter Leistung - etwa fließend Wasser wandabwärts statt Dusche - immer der Urlauber der wirtschaftlich Benachteiligte, weil er sich vom Veranstalter sein Geld zurückklagen muß. Gerichtsstand ist meist auch noch eine fremde Stadt. Wer hier nicht rechtsschutzversichert ist, scheut mit Recht Kosten und Risiko. Andererseits blieb bei Anwendung dieser Klausel der mögliche Umstand eines Konkurses immer unberücksichtigt. Kein Urlauber war je dagegen abgesichert, daß sein Veranstalter pleite macht. In so einem Fall war das Geld und die Reise weg. Alle Modelle, die diesem üblen Zustand ein Ende bereiten sollten, lehnte der Deutsche Reisebüroverband stets mit dem Hinweis auf enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand ab. Argumentiert wurde außerdem mit der säumigen Zahlungsmoral nach einem genußvollen Urlaub. Die entstehenden finanziellen Einbußen müßten zwangsläufig den Reisepreis unerträglich erhöhen. Außerdem behaupten Reiseveranstalter, das Konkursrisiko sei in ihrer Branche äußerst gering. Dafür gibt es Gegenspiele. Das Gericht entschied dagegen verbraucherfreundlich. Nicht auszuschließen ist, daß sich die Richter mit Blick auf Holland, Österreich und Kanada, Länder, in denen Konkursausfallversicherungen per Fonds der Reiseveranstalter existieren, für die dringende Einsetzung einer Konkursausfallsicherung ausgesprochen hat. Auch auf EG–Ebene wird über die Integration der Konkursausfallversicherung in die allgemeinen Geschäftsbedingungen verhandelt. Um unmittelbar das Konkursrisiko für den Urlauber zu verringern, entschied der BGH, daß die Vorauskasse nur bei sehr kurzfristiger Zahlung des Reisepreises vor dem Reisetermin zulässig ist. Bis sich diese Entscheidungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschlagen haben, werden schon wieder Millionen Deutsche auf Mallorca eingefallen sein. Christa Klette

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