: Die gute Tat
■ Hamburger Gericht kürzte Miete um ein Drittel
Hamburg (dpa) - Hamburger Amtsrichter haben jetzt die Mieteinnahmen eines Hamburger Immobilienbesitzers per Gerichtsbeschluß um fast ein Drittel gekürzt. Das Amtsgericht stellte einen Verstoß des Vermieters gegen Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes fest, indem er eine völlig überhöhte Miete verlangt habe. Zulässig sind Mieten, die um 20 Prozent über den Vergleichsmieten liegen. Der Mietshausbesitzer hatte für eine 66 Quadratmeter große Altbauwohnung im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel 980 Mark verlangt. Die Richter kürzten die Miete auf 633 Mark. Ferner muß der Vermieter dem Kläger die seit 1988 überzahlten Beträge in Höhe von rund 3.900 Mark zurückzahlen. Gegen das Urteil hat er Berufung eingelegt. Grundlage des Gerichtsbeschlusses ist die zum Zeitpunkt der Vermietung bestehende Knappheit an Dreizimmerwohnungen. (Az. : 48 C 307/89)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen