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Die Zahl4,4

Millionen Euro Schaden­er­satz will die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein vom Weltverband ISU. Ein wichtiger Schritt dorthin ist eine Verhandlung des Bundesgerichtshofs am 8. März. Es geht darum, ob ein Urteil des OLG München, das die Unantastbarkeit des Internationalen Sportgerichtshofs CAS aufkündigte, einer Revision standhält. 2009 war Pechstein wegen auffälliger Blutwerte zwei Jahre gesperrt worden. Danach stellte sich heraus, dass eine geerbte Blutanomalie die Ursache ist. Sollte der BGH das Urteil des OLG bestätigen, kann Pechstein vor einem ordentlichen Gericht klagen.

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