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Die Schnellrichter kommen

■ Gerichtspräsidenten, Staatsanwälte und Polizeipräsident Schertz einig: Ladendieben und Schlägern drohen in West-Berlin jetzt verstärkt Schnellverfahren

Der nach Öffnung der Mauer angewachsenen Zahl von Ladendiebstählen in der Stadt soll jetzt verstärkt mit Schnellgerichtsverfahren begegnet werden. Darauf haben sich die Gerichtspräsidenten, Generalstaatsanwälte, der Polizeipräsident und die Senatsverwaltung für Justiz geeinigt, wie Justizstaatssekretär Schomburg (SPD) gestern mitteilte. Verfahren gegen DDR-Bürger sollen künftig an die DDR-Behörden abgegeben werden, wenn eine Ahndung geboten erscheint und dies nach bundesdeutscher Rechtsordnung möglich ist. Schomburg verwies in diesem Zusammenhang auf eine kürzlich getroffene vorläufige Vereinbarung zwischen den Justizministern der Bundesrepublik und der DDR. Bei Ladendieben sollen in Schnellgerichtsverfahren vor allem Wiederholungsfälle oder solche, bei denen Gewalt im Spiel war, geahndet werden. In Schnellverfahren können noch am Tag der Festnahme außer Jugendstrafen, Geldstrafen und -bußen auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr Haft verhängt werden. Nach Schomburgs Worten sollen Schnellverfahren jetzt auch in strittigen Fällen beantragt werden, in denen noch kurzfristig Zeugen gehört oder etwa Alkoholgutachten eingeholt werden müßten. Dies würde jeweils eine U-Haft von ein bis zwei Tagen bedeuten und für manche der Beschuldigten unnötig lange U-Haft vermeiden.

dpa

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