: Die Schlachtbank blieb unbenutzt
Landgericht verurteilt den „Kannibalen von Neukölln“ wegen Mord zu 13 Jahren Haft
Im „Kannibalismusprozess“ ist der Angeklagte gestern zu 13 Jahren Haft wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs verurteilt worden. Da er weiterhin gefährlich sei, verfügte das Landgericht zugleich die sofortige Einweisung des 41-Jährigen in eine psychiatrische Klinik. Der Angeklagte hatte im vergangenen Oktober in seiner Wohnung einen Sexualpartner getötet und zerlegt. Leichenteile hatte er im Kühlschrank aufbewahrt, jedoch aus Ekel nicht gegessen.
Das Gericht ging von einer schwer gestörten Persönlichkeit mit einer sich steigernden kannibalistischen Perversion aus. Der seit 15 Jahren von Kannibalismusfantasien getriebene Maler wollte töten und schlachten, um sich sexuell zu befriedigen, urteilte Richter Peter Faust. Die rituelle Schlachtung habe der Mann aber nicht nach seinen Vorstellungen durchführen können, die eigens gebaute Schlachtbank habe er nicht benutzt. Bei der Tat und ihrer Vorbereitung sei der Beschuldigte vermindert schuldfähig gewesen. Der völlig in Schwarz gekleidete Mann nahm das Urteil äußerlich reglos auf. In seinem Schlusswort hatte sich der gebürtige Niedersachse bei der anwesenden Mutter und dem Lebensgefährten des Ermordeten entschuldigt – „auch wenn es wie Hohn klingt“. Der 2001 nach Berlin übergesiedelte Maler erklärte angesichts der grässlichen Tat: „Mein größter Fehler war, dass ich mich nicht rechtzeitig behandeln ließ.“ DPA