: Die Sache mit den Badelatschen
Ab einer Ozonkonzentration von 240 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft „ist der Verkehr mit Kraftzeugen auf öffentlichen Straßen verboten“. So steht es im Bundes-Immissionsschutzgesetz, Paragraph 40 – besser bekannt als Ozongesetz.
Demnach müßten bei Ozonalarm die Straßen leer sein. Wäre Paragraph 40 nicht zweieinhalb Seiten lang, gespickt mit zahlreichen Ausnahmen. Wichtigstes Beispiel: „Das Verkehrsverbot gilt nicht für Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß.“Also für Autos mit einem geregeltem Kat unter dem Bodenblech oder mit einem Diesel jüngeren Baujahres unter der Haube. Siebzig bis achtzig Prozent aller Pkw und Lkw auf bundesdeutschen Straßen fallen unter diese Kategorie.
Besitzern älterer Schätzchen bieten sich günstige Alternativen. „Das Verkehrsverbot gilt nicht für Fahrten von Pendlern zu und von der Arbeitsstätte und für Fahrten zum und vom Urlaubsort.“Karsten Smid, Ozon-Experte bei Greenpeace, gibt praktische Tips für den Alltag: „Jeder, der ein Paar Badelatschen hinten drin hat, kann sich rausreden.“ fis
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