: Die Pflicht nicht erfüllt
Betr.: „Es herrschte ein ‚unerhörter Spardruck‘“, taz nord vom 13. 10. 2006
Es ist richtig und notwendig, wenn die Politik als auch die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Akteurinnen und Akteure eine kritische Bestandsaufnahme nach dem „Fall Kevin“ betreiben. Die im taz-Artikel wie auch anderswo zitierten, in Richtung Jugendamt abzielenden, kritischen Äußerungen von Herrn Pape, dem Leiter jener Einrichtung, in die das Kind zweimal eingewiesen wurde, werfen allerdings einige Fragen auf, die auf ihn selbst zurückfallen.
Wenn es stimmt, dass aus seiner Sicht die Situation des Kindes „alarmierend“ war und „selbst ein normaler Vater bei dem Zustand des Kindes überfordert gewesen“ wäre, wäre es aus meiner Sicht seine Pflicht gewesen, der Übergabe des Kindes an seinen Vater nicht nur verbal zu widersprechen und später an den Trägerverein einen Bericht zu schicken; vielmehr hat jede(r) Bürger(in) das Recht und auch die Pflicht, bekannt gewordene Fälle von Kindeswohlgefährdung anzuzeigen (…). Dies gilt aus meiner Sicht insbesondere für Mitarbeiter(innen) der Kinder- und Jugendhilfe, die nach dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz verpflichtet sind, beim Jugendamt zu intervenieren, um eine bekannte Kindeswohlgefährdung abzuwenden. TORSTEN SCHAAK, Bremen