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Die Kunst gehört den Künstlern!

■ Die Verwertung öffentlicher Happenings ist schwer zu schützen, aber Kunst ist schließlich auch bezahlte Arbeit

Aus dem harmlosen Fest für die Sinne der BerlinerInnen und ihrer Gäste ist ein Rechtsproblem geworden. Wer darf eigentlich wie und wann eine künstlerische Arbeit als Reproduktion verwenden?

Die Frage stellt sich nicht beim einfachen, herkömmlichen dauernden Werk der bildenden Kunst – um ein Gemälde oder eine Skulptur, am abgeschlossenen Ort der Kunst, im Museum oder einer Galerie gezeigt, wäre ein solcher Streit sicherlich nicht entbrannt. Der Gesetzgeber trennt zwischen der Abbildung eines einzelnen Werkes und der Gesamtaufnahme einer Ausstellung, letzeres bleibt ein frei verwertbares Dokument. Und: Ein Fotografierverbot des Ausstellers löst meistens schon vorweg das Problem, so sichern sich Museen die Reproduktions- und Verwertungsrechte an ihren Sammlungen. Gute Galeristen gehen den umgekehrten Weg, sie stellen Pressematerial für Propagandazwecke zur Verfügung.

Der Schutz der Kunst im öffentlichen Raum vor Reproduzierbarkeit, ob diese nun vorübergehend oder dauernd ist, ist praktisch nicht durchsetzbar. Solange es keine Fotopolizei auf unseren Straßen gibt, kann von allen jederzeit fotografiert werden: Hobby-, Presse-, Mode- und Kalenderfotografen.

Zur zusätzlichen Frage wird also neben der Darstellungspriorität des Kunstwerks – ist es das Hauptmotiv oder nur teilweise mit im Bild? – auch die Frage der Verwertung der Reproduktion. Daß ein Knipser keine Lizenzgebühren für die Abbildung der Arbeiten in seinen privaten Fotoalben zahlt, ist selbstverständlich. Daß ein Kalenderfotograf, der zwölf schöne Motive bildender Kunst in freier Wildbahn zusammenstellt und damit einen Jahreskalender anbietet, lizenzpflichtig sein sollte, ist ebenfalls selbstverständlich.

Die Kunst existiert heute erst durch ihre multiplikative Reproduktion. Ein Event, das nicht dokumentiert wurde, hat auch nicht stattgefunden. So war auch Christos und Jeanne Claudes verpackter Reichstag ohne Fotos in seiner Massenwirkung nicht vorstellbar. Um Aufmerksamkeit zu erreichen, haben KünstlerInnen ein Interesse an der Wiedergabe ihrer Arbeit. Je auffälliger eine Aktion ist, desto schwieriger wird die Kontrolle. Kriterium im Einzelfall muß die Motivation bei der Verwertung einer Arbeit sein: Ein Aufmacher einer Illustrierten mit zehn Doppelseiten, die von Künstlern gestaltete Plakatwände zeigen, ist ein Schwerpunkt- und Verkaufsthema des Heftes und anders zu bewerten als eine dokumentarische Schwarzweißreproduktion im Format 6 x 9 cm in einer Tageszeitung.

Die künstlerische Arbeit ist nicht altruistisch, es ist Arbeit, die genauso wie jede andere einer finanziellen Bewertung bedarf. Bei kommerziellem Verwertungsinteresse an künstlerischen Arbeiten also bitte: Lizenzen zahlen, und zwar dicke! Adib Fricke

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