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Archiv-Artikel

Die Fähigkeit zu foltern

betr.: „Test auf Folterfähigkeit“, taz vom 19. 1. 07

Die sprachliche Bedeutung von „Folterfähigkeit“ ist: die Fähigkeit zu foltern. Hier ist jedoch eindeutig von anderem die Rede. Man könnte einen ebenso absurden Begriff dafür wählen, etwa „Folterverträglichkeit“, der jedenfalls korrekt im Sinne der Information wäre. Zitate, die zwar authentisch sind, aber sprachlich widersinnig, müssen im Text richtiggestellt werden, damit man der Aussage des Zitates gerecht wird. Es geht ja doch wohl darum, dass Murat Kurnaz’ Bericht auch dann verstanden wird, wenn er sich vor dem Ausschuss mal verspricht. BARBARA GOHLKE-PAUL, Hamburg