: Die Bündnisgrünen kommen ins Rotieren
■ Promis müssen grundsätzlich raus aus dem Parlament Macht die Partei Wahlkampf ohne ihre bekannten Gesichter?
Die Prominenten unter den 21 Abgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen dürfen grundsätzlich nicht mehr für die Abgeordnetenhauswahlen im Herbst kandidieren. Eine für Samstag einberufene Landesdelegiertenkonferenz wird einen Antrag ablehnen, mit dem die sogenannte Rotation gekippt werden soll. Das erwarten Parteispitze und Fraktion übereinstimmend.
Von der Rotationsregel sind aber mit Leuten wie Hartwig Berger, Michael Cramer, Bernd Köppl, Renate Künast, den ehemaligen Senatorinnen Michaele Schreyer und Sybille Volkholz sowie mit Wolfgang Wieland und Elisabeth Ziemer quasi alle Promis betroffen. Die sportpolitische Sprecherin Judith Demba (ehemals Ostgrüne) ist mehr oder weniger die einzige Ausnahme unter den profilierten Fraktionären; sie gehörte vor dieser Legislaturperiode noch nie einem Parlament an.
Für „Rotationsopfer“ gibt es nur noch einen Weg, um sich auf dem Nominierungsparteitag im Mai neben „Neulingen“ der Parteibasis zur Wahl stellen zu dürfen. Sie müssen in jedem Einzelfall eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Vollversammlung überzeugen, einer Ausnahme von der Rotation zuzustimmen.
Die Mehrheit der 21köpfigen Fraktion zittert vor dem Mai. Denn ihre Chancen stehen schlecht, wird auf den Fluren des Abgeordnetenhauses vorgerechnet. Ein Drittel von Rotationsbefürwortern finde sich schnell, behaupten Pessimisten. Damit wäre ein Veto gegen eine erneute Kandidatur ausgesprochen, denn ein Viertel der Parteimitglieder sei ohnehin grundsätzlich für die Rotation. Darüber hinaus gebe es immer Kritik an der Arbeit einzelner Abgeordneter. Auch stimmten einige aus Prinzip gegen die bekannten Politiker, was Fraktionschef Wieland den „Promi-Kill-Effekt“ nennt. Diejenigen, die sich zum ersten Mal für die Liste von Bündnis 90/Die Grünen nominieren lassen wollen, würden im Zweifelsfall ebenfalls gegen Ausnahmen von der Rotation stimmen, um ihre Chance auf einen Listenplatz zu verbessern. Inoffiziell gibt es inzwischen 51 Bewerber für rund 20 aussichtsreiche Listenplätze.
Sollte die Basis die Rotationsregel konsequent anwenden, könnte die Partei im Wahlkampf in Bedrängnis geraten. Denn wer im Mai erfährt, daß er nicht wieder kandidieren darf, muß sich einen Job außerhalb des Parlaments suchen und steht deshalb vermutlich nur bedingt für den Wahlkampf zur Verfügung. Und selbst wenn Promis dann für gefüllte Veranstaltungen sorgen, müßten sie doch immer einen absurden Zusatz machen: Mich könnt ihr gar nicht wählen.
Je näher der Parteitag im Mai rückt, desto härter wird die innerparteiliche Auseindersetzung geführt. Das zwischen den Parteitagen wichtigste Gremium, der Geschäftsführende Ausschuß (GA), hat seine Auslegung der klärungsbedürftigen Rotationsregel verschärft. Nun sollen selbst Abgeordnete unter diese Regel fallen, die bereits 1987 nach nur einer halben Legislaturperiode vorschriftsmäßig aus dem Abgeordnetenhaus herausrotiert sind. Alle, die in den vergangenen fünfzehn Jahren mehr als einmal im Parlament gesessen oder politische Funktionen in Bezirksämtern und der Landesregierung ausgefüllt haben, fallen damit für die Zeit nach 1995 aus.
Auch der Ton der Auseinandersetzung gewinnt an Härte. Fraktionären, die auf die Probleme für den Wahlkampf hinweisen, wirft Landesgeschäftsführer Norbert Schellberg „interessengeleitete Propaganda“ vor. Dirk Wildt
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