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Diagnosemängel kehren Beweislast um

Schleswig (dpa) – Schon eine unzureichende Diagnose kann in Schadenersatzprozessen gegen Ärzte zur sogenannten Umkehr der Beweislast führen: Nicht mehr der Kläger muss etwas beweisen, sondern der beklagte Mediziner. Nach der Entscheidung des Schleswig- Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) kann es selbst dann zu einer Umkehr der Beweislast kommen, wenn bei ordnungsgemäßer Diagnose und sofortiger Operation der Gesundheitsschaden vermutlich nicht völlig hätte behoben werden können. Im vorliegenden Fall hatte eine Patientin ein Krankenhaus auf Schmerzensgeld verklagt, weil die Mediziner einen Tumor nicht erkannt hatten. Der Krebs wurde erst vier Monate später in einer anderen Klinik entdeckt und entfernt. Die Frau ist jetzt zu 100 Prozent schwerbehindert. (Az. 4 U 30/95).

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