■ Am Rande: Diätenklage Wegners abgeschmettert
Hamburg (AP) – Das Hamburgische Verfassungsgericht wies gestern alle Anträge des Bürgerschaftsabgeordneten Markus Wegner gegen die nach seiner Ansicht zu hohe Bezahlung von Fraktionsvorsitzenden und anderen Funktionsträgern zurück. Das Ex- Mitglied und Gründer der Statt Partei hatte geklagt, weil er die erhöhten Diäten für Fraktionsvorsitzende als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Abgeordneten des einzigen Feierabendparlaments in einem Bundesland empfand. Die Richter erinnerten daran, daß Fraktionschefs so belastet seien, daß sie keinen Hauptberuf mehr nebenher ausüben könnten und deshalb mehr Geld bekommen dürften.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen