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■ Am RandeDiätenklage Wegners abgeschmettert

Hamburg (AP) – Das Hamburgische Verfassungsgericht wies gestern alle Anträge des Bürgerschaftsabgeordneten Markus Wegner gegen die nach seiner Ansicht zu hohe Bezahlung von Fraktionsvorsitzenden und anderen Funktionsträgern zurück. Das Ex- Mitglied und Gründer der Statt Partei hatte geklagt, weil er die erhöhten Diäten für Fraktionsvorsitzende als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Abgeordneten des einzigen Feierabendparlaments in einem Bundesland empfand. Die Richter erinnerten daran, daß Fraktionschefs so belastet seien, daß sie keinen Hauptberuf mehr nebenher ausüben könnten und deshalb mehr Geld bekommen dürften.

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