: Diäten-Dschungel soll abgeholzt werden
Parlament II SPD, Grüne, CDU und FDP haben sich auf eine neue Abgeordneten-Finanzierung geeinigt
Eine Vier-Parteien-Koalition präsentiert sich gestern in der Bürgerschaft, und alle waren sich einig, dass es doch schön ist, wenn man so einig ist – vielleicht auch in anderen Fragen. Es ging um die Reform der Abgeordneten-Finanzierung, und da ist der Schulterschluss der Fraktionsvorsitzenden wichtig, damit einzelne betroffene Abgeordneten nicht quer schießen.
Bisher gibt es für Mitglieder im öffentlichen Dienst „Inkompatibilität“, das heißt, sie dürfen neben der Halbtagsarbeit im Parlament nicht arbeiten, bekommen dafür – neben der Diät von 2.500 Euro – die Hälfte ihrer früheren Bezüge zusätzlich. Das macht 472.000 Euro im Jahr aus für die Bürgerschaft – und es macht die Abgeordneten „ungleich“. Daher sei es verfassungswidrig, hat der frühere Staatsgerichtshof-Präsident Günter Pottschmidt festgestellt.
Die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen, CDU und FDP haben sich darauf verständigt, die sonstigen „Leistungen“ der Bürgerschaft, die es neben den Diäten gibt, in einen Topf zu werfen. Da gibt es für jeden Abgeordneten eine „Amtsausstattungspauschale“ von 430 Euro, Sitzungsgelder, die sich im Jahr auf 266.000 Euro für alle Abgeordneten summieren. Die Fahrtkosten – vor allem für die Bremerhavener und die Bremen-Norder Abgeordneten – schlagen mit rund 56.000 Euro im Jahr zu Buche, der Zuschuss für die PC-Ausstattung kommt auf 15.000 Euro im Jahr im Durchschnitt, allein als „Sterbegeld“ fallen 10.000 Euro im Jahr an.
Alle diese Summen machen zusammen rund 4,8 Millionen Euro aus – der Vorschlag sieht nun vor, dass dieses Geld durch 85 geteilt und auf die 83 Abgeordneten aufgeteilt wird. Nur der Präsident der Bürgerschaft bekommt doppelt so viel, die Vizepräsidenten die Hälfte mehr. Für jeden käme dann etwa 4.700 Euro voll versteuerbare Abgeordneten Diät heraus. Die „Inkompatibilität“ fiele weg – bis auf Richter und Leitungspersonen der Exekutive können alle mit einer halben Stelle nebenbei weiter ihrer Arbeit nachgehen.
Der Vorschlag bedeute eine „Zäsur im Abgeordnetenrecht“, bekannte der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe. Man habe sich darauf verständigt, nicht in die Vergangenheit zu schauen und zu fragen, wer wann die jetzt verabredete Reform noch abgelehnt hatte, erklärte Thomas Röwekamp. Das ging vor allem an die Adresse der SPD, in deren Fraktion die meisten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind, die von der alten Regelung bevorteilt wurden. kawe