Deutsche Wohnen und Co enteignen: Enteignung per Gesetz

Das Volksbegehren legt einen Gesetzentwurf für die Vergesellschaftung der Wohnungskonzerne vor. Dieser enthält allerlei Überraschungen.

Schild "Berlin hat Eigenbedarf"

Ohne Gesetz läuft hier nichts Foto: dpa

BERLIN taz | Die In­itia­to­r*in­nen des Volksbegehrens Deutsche Wohnen & Co. enteignen haben einen Gesetzentwurf für die Vergesellschaftung der Bestände der großen privaten Wohnungskonzerne vorgelegt. Obwohl nach einem erfolgreichen Volksentscheid letztendlich der Senat aufgefordert ist, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, soll mit dem Vorschlag bereits jetzt die „öffentliche und juristische Fachdebatte“ angestoßen werden, wie Sprecherin Agnes Schober bei der Vorstellung am Montag sagte. Zudem biete der Entwurf die Möglichkeit, nach einem erfolgreichen Entscheid „direkt mit der Umsetzung starten“ zu können.

Der Kernsatz des 11 Paragraphen umfassenden Gesetzentwurfes befindet sich in Paragraph 1 unter dem Titel „Vergesellschaftung“. Dort heißt es: „Der Bestand an Wohnimmobilien vergesellschaftungsreifer Unternehmen wird in Gemeineigentum überführt.“ Die etwa 240.000 Wohnungen, die von einer Vergesellschaftung betroffen wären, sollen in eine Anstalt öffentlichen Rechts namens „Gemeingut Wohnen“ überführt werden.

Vergesellschaftet werden sollen nicht die Unternehmen selbst, sondern die ihnen gehörenden zu Wohnzwecken dienenden Grundstücke. Ziel der Vergesellschaftung sind privatrechtliche Unternehmen, die zum Stichtag 26. September, dem Tag der möglichen Volksabstimmung, 3.000 und mehr Wohnungen in der Stadt besitzen. Bei der Erfassung der Bestände sollen die Konzerne unter Androhung von hohen Strafen bei Zuwiderhandlung mitwirken. Ausgenommen sind Genossenschaften und landeseigene Wohnungsunternehmen.

Laut dem Juristen Sebastian Schneider, der für die Initiative maßgeblich den Gesetzentwurf erarbeitet hat, soll mit der Stichtagsregelung verhindert werden, „dass sich Unternehmen durch Umstrukturieren und andere Tricks der Vergesellschaftung entziehen“. Spätere Verkäufe, um unter die 3.000er Marke zu fallen, wären damit nicht mehr zielführend.

Auch gegen die Aufsplitterung eines Konzerns in kleine Untereinheiten wappnet sich das Gesetz, in dem es all jene Unternehmen zu einem Konzern rechnet, auf die dieser einen „bedeutenden Einfluss“ ausübt“, also mindestens 20 Prozent der Anteile oder Stimmrechte hält. Konzerne sollen sich somit nicht hinter „verschachtelten Unternehmenskonstruktionen“ verstecken können, wie Schneider sagt.

Entschädigung ohne Geld

Deutsche Wohnen & Co enteignen legt auch eine neue Idee zur Frage der Entschädigung auf den Tisch. Anders als bislang angedacht, sollen die Konzerne nicht auf einen Schlag und durch Geldzahlungen entschädigt werden, sondern durch übertragbare Schuldverschreibungen, die sie Entschädigungsbonds nennt. Die zu Beginn festgeschriebene Gesamtentschädigungssumme soll gestreckt über 40 Jahre getilgt werden. Unternehmen können die Bonds jedoch handeln und weiterverkaufen, um sich frühzeitig die gesamte Summe zu sichern.

In diesem Modell würde die Anstalt öffentlichen Rechts die Entschädigungen aus den jährlichen Mieteinnahmen begleichen ohne Kredite aufzunehmen. Auswirkungen auf den Landeshaushalt und damit auch auf die Kapazitäten für Wohnungsneubau ergäben sich nicht. Die Kampagne reagiert damit auf die weit verbreitetsten Gegenargumente: Die Vergesellschaftung sei zu teuer und würde nicht zu mehr Wohnungsneubau führen. Letzteres ist dabei jedoch auch gar nicht Ziel des Unterfangens.

Die Initiatoren rechnen mit einer Entschädigungshöhe von etwa zehn Milliarden Euro. Der Senat war in seiner Kostenschätzung dagegen von 28 Milliarden ausgegangen. Kri­ti­ke­r*in­nen nennen auch immer wieder die Summe von 36 Milliarden Euro, die dem Marktwert der Wohnungen entspricht. Laut dem Grundgesetz jedoch ergibt sich keine Notwendigkeit in dieser Höhe zu entschädigen, stattdessen solle diese „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ erfolgen.

Die Idee der Initiative, die laut Schneider den „Spielraum für möglichst niedrige Entschädigung nutzen“ will: Die Unternehmen sollen über 40 Jahre die Erträge erhalten, die nicht für die Bewirtschaftung der Wohnungen erforderlich sind – „bei fairen Mieten“. Als solche definiert die Kampagne Mieten, die für armutsgefährdete Haushalte 30 Prozent ihres Einkommens nicht überschreiten. Daraus ergebe sich eine Kaltmiete von 4,04 Euro netto pro Quadratmeter, mit Abschlägen bei einfachen und mittleren Wohnlagen und Zuschlägen bei guten Wohnlagen und guter Ausstattung. Von diesen sollen Bewirtschaftungskosten von 2,76 Euro pro Quadratmeter abgezogen werden. Der Überschuss, der dann noch bleibt, ist die Entschädigungssumme.

Bei Gewerbeflächen soll die Entschädigung das 15-fache der Jahresnettokaltmiete betragen, allerdings gedeckelt auf maximal 21,48 Euro je Quadratmeter. Summa summarum ergibt sich eine Entschädigungssumme, die deutlich unter dem Marktwert liegt.

Unterstützung für das Modell kam von Rainer Tietzsch vom Berliner Mieterverein, der den Entwurf auf der Online-Pressekonferenz der Kampagne kommentierte. Die Idee der Schuldverschreibungen, bezeichnete er als „tragbar“, das Modell der Entschädigung als „gut vertretbar“. Für Tietzsch werden die Ziele der Kampagne, unabhängig von einem Erfolg, die Berliner Mietenpolitik auf Jahre hinaus prägen.

Ein besonderer Clou des Gesetzentwurfes: Die vergesellschafteten Wohnungen sollen nie wieder privatisiert werden dürfen. Auch soll die Vergesellschaftung alle drei Jahre wiederholt werden, um der Entstehung neuer privater Marktmacht vorzubeugen.

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