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Der kleine Rohwedder

■ Rundfunkbeauftragter Mühlfenzl rechtfertigt seine Entscheidungen/„Maulkorberlaß“ für Mitarbeiter

Berlin (adn/epd/taz) — Die Kritik über die medienpolitischen Entscheidungen des Rundfunkbeauftragten Rudolf Mühlfenzl reißen nicht ab. Die IG-Medien rät jetzt den Ministerpräsidenten der fünf neuen Bundesländer, eine Verfassungsklage gegen die Ausstrahlung von ARD und ZDF über die bisherige Senderkette des DFF einzulegen, da Mühlfenzls Frequenzentscheidung einen klaren Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Rundfunkhoheit der Länder darstelle. Auch der bayerische Rundfunkreferent Hansjörg Kuch wies anläßlich der Beratungen der Rundfunkreferenten der Länder in Berlin darauf hin, daß es sich bei der angekündigten Regelung nur um ein Provisorium handeln könne, über das die neuen Bundesländer neu entscheiden könnten.

Derweil gibt sich Mühlfenzl weiterhin überzeugt von seinen Plänen. Auf dem jüngten Treffen der neuen Länderchefs Anfang dieser Woche in Potsdam wies er Vorwürfe, wonach seine Entscheidungen die nötige Staatsferne vermissen lassen, weil sie nur in Absprache mit den CDU-regierten Ländern und dem Bundeskanzler getroffen worden waren, als haltlos zurück. Er habe den Entschluß, ARD und ZDF auf DFF-Frequenzen zu schalten, ohne den Kanzler getroffen. Daß der DFF ab 15. Dezember nur noch ein Vollprogramm ausstrahlen wird, hält der Rundfunkbeauftragte für völlig ausreichend, denn, so Mühlfenzl wörtlich: „Der DFF hat nichts weiter zu bieten als ein paar Programmteile.“ Über mangelnde Beschäftigung kann sich der ehemalige BR-Chefredakteur und spätere Präsident der bayerischen Landesmedienzentrale nicht beklagen. In den nächsten Wochen wolle er sich um die Zukunft des ehemaligen DDR-Hörfunks kümmern. Und nachdem ihm Postminister Schwarz-Schilling auch noch die bisher der Deutschen Post angehörende Studiotechnik und alle Liegenschaften anvertraut habe, fühle er sich wie ein „kleiner Rohwedder“.

Um seine Entscheidungen in Zukunft demokratischer zu gestalten, hofft der 70jährige Medienmanager, nun bald auf den zu bildenden Rundfunkbeirat zurückgreifen zu können. Wie ernst er es allerdings mit der Mitsprache nimmt, muß sich noch zeigen. Fürs erste hat er für die Rundfunkmitarbeiter der Ex-DDR drei Dienstanweisungen herausgegeben, in denen er seine alleinige Entscheidungsgewalt verfestigt. Wie die 'Frankfurter Rundschau‘ gestern berichtete, heißt es in den Direktiven, daß alle öffentlichen Erklärungen, „insbesondere über zukünftige Programmentscheidungen, Inhalte, personal-, medien- und geschäftspolitische Entscheidungen mit den Rundfunkbeauftragten oder seinen Stellvertretern abzustimmen sind“. Alle Verträge bedürften in Zukunft seiner Zustimmung, heißt es in einer Mitteilung vom 28. November, die der Rundfunkbeauftragte an die schwarzen Bretter der Funkhäuser heften ließ. utho

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