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Archiv-Artikel

Der doppelte Buschkowsky

GESPALTENE PERSÖNLICHKEIT

Nur der Bürgermeister muss Auskunft geben, der Privatmann darf schweigen

Bei ihm weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut: Als Privatmann hat Heinz Buschkowsky den Bestseller „Neukölln ist überall“ veröffentlicht. An ihn als Privatmann fließen auch die Einnahmen. Ebenfalls als Privatmann hat er Helfer für sein Privatbuch beschäftigt – darunter Mitarbeiter seines Bezirksamts. Als Bezirksbürgermeister weiß er allerdings nicht, um welche Mitarbeiter es sich handelt.

Konkret: Bei der Recherche, bei der Texterfassung und beim Korrekturlesen seines Buches hat Buschkowsky die Dienste Dritter in Anspruch genommen. Er sagt, er habe sie privat bezahlt. Es sei auch vertraglich vereinbart worden, dass die Mitarbeiter des Bezirksamts nur außerhalb ihrer Dienstzeiten an seinem Privatbuch mithelfen dürfen. Nun wollte der Tagesspiegel wissen, wie viele Bezirksamtsmitarbeiter denn an dem Buch mitgearbeitet haben und ob das nicht nur laut Vertrag, sondern auch in der Realität ausschließlich in deren Freizeit geschah. Buschkowsky wollte nicht antworten, die Zeitung zog vors Verwaltungsgericht – und gewann.

Allerdings sind laut Pressegesetz nur Behörden verpflichtet, auf die Fragen von Journalisten zu antworten. Privatleute dürfen schweigen. Und die Privatperson Buschkowsky muss dem Bürgermeister Buschkowsky nicht verraten, welche Mitarbeiter des Bürgermeisters Buschkowsky für den Privatmann Buschkowsky gearbeitet haben. Nur die Mitarbeiter selbst müssen eine Nebentätigkeit beim Bezirksamt melden. Sie müssen dabei aber nicht angeben, für wen sie arbeiten. Sprich: Der Bürgermeister Buschkowsky weiß nur, wie viele seiner Mitarbeiter einen Nebenjob haben. Aber er weiß nicht, ob sie dabei für den Privatmann Buschkowsky arbeiten oder für jemand anderes.

Deshalb will Buschkowsky die Fragen des Tagesspiegels auch weiterhin nicht beantworten. Weder als Privatmann noch als Bürgermeister – da sind die beiden sich einig. SEBASTIAN HEISER