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Der Tarifkompromiß

■ Forderung / Schlichtung / Abschluß

Die Forderung der ÖTV lautete auf fünf Prozent Gesamtvolumen, aufzuteilen zwischen Arbeitszeitverkürzung und Lohnsteigerung, wobei die Arbeitszeitverkürzung Priorität haben sollte. In der Schlichtung legte der Kommissionsvorsitzende Hermann Höcherl ein auf mehrere Jahre konzipiertes Lösungsmodell vor: Die Einkommen sollten rückwirkend ab 1.1.88 um 2,4 Prozent, ab 1.1. 89 um 1,4 Prozent und ab 1.1.90 um weitere 1,7 Prozent erhöht werden. Die Laufzeit für die Lohnvereinbarung sollte über drei Jahre bis Ende 1990 gehen. Die Arbeitszeit sollte am 1.4.89 um eine Stunde auf 39 Wochenstunden, ein Jahr später um eine weitere halbe Stunde auf 38,5 Stunden verkürzt werden. Das bisher schon im Öffentlichen Dienst bestehende Anrecht auf zwei freie Tage sollte zur Hälfte mit der Arbeitszeitverkürzung verrechnet werden. Die Laufzeit betrug vier Jahre bis Ende 1991. Die Arbeitgeber legten im Gegenzug ein Angebot vor, das deutlich darunter lag: Insgesamt eine Stunde Arbeitszeitverkürzung in den vier Jahren bis 1991, deutlich niedrigere Lohnprozente bis 1990, die in diesem Jahr mit einer dreimonatigen Lohnpause bis 1.4.88 beginnen sollten. Der Kompromiß modifiziert die Schlichtungsempfehlung nur geringfügig: Nach zwei Nullmonaten gibt es die 2,4 Prozent erst ab 1.3.. Die beiden Nullmonate werden dadurch kompensiert, daß die beiden bisher bestehenden freien Tage unverändert bestehen bleiben. marke

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