: „Der Staat darf jetzt Vorgaben zur Selbstbefriedigung machen, es geht ja gegen Pädophile“
Christian Rath
Ob und wie man sich selbst befriedigt, gehört zu den intimsten Geheimnissen der meisten Menschen. Den Staat geht das zunächst mal nichts an. Hier Vorschriften zu machen, wirkt auf den ersten Blick absurd.
Anders sieht es aber aus, wenn es um Pädophile geht, die sich mithilfe einer Kindersexpuppe befriedigen. Kann das erlaubt sein? Nachdem der Fernsehsender RTL im Jahr 2020 über das Phänomen berichtet hatte, dauerte es kein Jahr, bis der Bundestag den Besitz und Erwerb von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verbot. Öffentliche Proteste gab es nicht. Es ging ja gegen Pädophile.
Foto: privat
Christian Rath ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Das Bundesverfassungsgericht hat das strafrechtliche Verbot jetzt bestätigt – obwohl es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Ob Kindersexpuppen die Hemmschwelle für Missbrauch senken oder Straftaten von Pädophilen sogar verhindern, ist unklar.
Vermutlich wird es erst dann zu einer Liberalisierung in Deutschland kommen, wenn es aus anderen Staaten valide Erkenntnisse gibt, dass Kindersexpuppen nützlich oder wenigstens unbedenklich sind.
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