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Archiv-Artikel

Der SSW bleibt ohne Hürde

Flensburg/Karlsruhe dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Überprüfung der Befreiung des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) von der Fünf-Prozent-Klausel ab. Das Gericht wies einen so genannten Vorlagenbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig „aus prozessualen Gründen“ zurück. Einige Bürger hatten im Jahr 2000 gegen das 1997 eingeführte Zwei-Stimmen-Wahlrecht geklagt. Sie monierten, dass die Regionalpartei mit der Wahlrechtsänderung auch im Landesteil Holstein antreten könne. Das OVG wollte deshalb in Karlsruhe entscheiden lassen, ob die seit 1955 geltende Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Klausel mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar ist.