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Archiv-Artikel

Der Mietenspiegel

Der Hamburger Mietenspiegel wird seit 1979 alle zwei Jahre im Herbst von der Stadtentwicklungsbehörde veröffentlicht. Er wird vom Arbeitskreis Mietenspiegel erarbeitet, in dem Mietervereine, Grund- und Wohnungseigentümer, Maklerverbände und Richter die Behörde beraten. Der Mietenspiegel gibt eine Übersicht über die zum Stichtag 1. April tatsächlich gezahlten „ortsüblichen Vergleichsmieten“ auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt. Erhältlich in der Stadtentwicklungsbehörde, allen Bezirksämtern und unter www.Mietenspiegel.Hamburg.de.