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Der Kneipen-TÜV

■ Für Ordnung an Tisch und Tresen

Für manchen Schüler und manche Studentin ist es die einzige Möglichkeit, ein paar Mark zu verdienen, ohne Penne oder Studium zu vernachlässigen: Der abendliche Job in der Kneipe. Für 30.200 Kellner und Serviererinnen ist es sogar ein Full-Time-Job. Doch in vielen Kneipen und Gaststätten herrscht Tarif-Wild-West. Die Gewerkschaft Nahrung Genuß Gaststätten (NGG) bietet nun für alle Beschäftigten des Hamburger Gaststätten-Gewerbes einen “Tarif-TÜV“ zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen an.

Obwohl der Manteltarifvertrag auch für Kneipen und Restaurants gilt, die nicht im Unternehmerverband sind, werden in vielen Lokalen die tariflichen Arbeitsbedingungen nicht eingehalten. So müssen manche Serviererinnen zwölf Stunden täglich oder sieben Tage in der Woche arbeiten. Unregelmäßige Arbeitszeiten, je nach Bedarf, sind an der Tagesordnung. Es gibt auch Kneipen, wo Kellnerinnen zur Kasse gebeten werden, wenn sie versehentlich dem Gast ein Bier zu wenig berechnen.

NGG-Sekretär Walter Scheuer: „Oft werden die Mindestbedingungen nicht beachtet.“ Lediglich bei Lohn und Gehalt gilt die Allgemeinverbindlichkeit nicht, wohl aber für Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten. NGG-Sekretärin Doris Schalk: „Der Lohntarifvertrag gilt nur für Gewerkschaftsmitglieder. Wenn man als Kellner arbeitet und nicht in der Gewerkschaft ist, kann man, wenn man Glück hat, Tariflohn bekommen. Man hat aber keinen Rechtsanspruch darauf“.

Infos über den Kneipen-TÜV gibt's bei der NGG, Besenbinderhof, Tel. 2858-0. kva

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