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Der Hanf-Atlas zum Verordnungschaos

Bis heute sind in Deutschland Kauf und Besitz von und Handel mit Hasch und Gras strafbar. Für eine rechtliche Lockerung sorgte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 1994: Beim Kauf und Besitz von geringen Mengen Dope zum gelegentlichen Eigenverbrauch sei von einer Strafverfolgung „grundsätzlich abzusehen“, so die Karlsruher Richter. Zugleich wurden die Bundesländer aufgefordert, den Begriff der „geringen Menge“ Cannabis zu definieren. Aber statt sich auf eine bundesweit einheitliche Linie zu verständigen, hat die Mehrheit der Länder jeweils eigene Richtlinien erlassen. Zum Teil wurde auf den schwammigen Begriff der Konsumeinheit (KE) ausgewichen. Mit einer Verfahrenseinstellung kann aber nur gerechnet werden, wenn die „geringe Menge“ Shit zum Eigenverbrauch besessen wurde und der Konsum keine Gefährdung für Kinder und Jugendliche darstellte. Die Gramm-Angaben beziehen sich auf die Menge „Stoff“, bei der die Staatsanwaltschaften von einer Strafverfolgung absehen sollen bzw. können. ole

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