: Der Fall Olaf A.
Vermerk wider Willen?
Der Polizist Olaf A. ist kein unbeschriebenes Blatt. 1994 war er an der Misshandlung des Journalisten Oliver Neß bei einer Kundgebung des Rechtspopulisten Jörg Haider beteiligt. Olaf A. wurde zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt verurteilt. Verteidiger: Rechtsanwalt Walter Wellinghausen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil mit einem Freispuch allerdings auf. In der Zwischenzeit ist der Polizist erneut mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Sowohl im Dienst wegen Körperverletzung als auch im Rahmen seiner Nebentätigkeiten als Türsteher im „Wollenberg“ und Personenschützer. Eigentlich sollte Olaf A. aus dem Polizeidienst entlassen werden, doch aufgrund seines Vermerks, in dem Wellinghausen dem Mann eine „positive Verhaltensänderung“ attestierte, blieb er im Amt. Bei Amtsübernahme hatte Wellinghausen hoch und heilig versprochen, keine Fälle von Ex-Mandanten als Staatsrat zu bearbeiten. kva