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Der Etat sind wir

■ Senat fordert von der Bürgerschaft das Recht zur vorläufigen Haushaltsführung

Soll keiner sagen, der Hamburger Senat und sein Primus kämen wegen der Koalitionsverhandlungen mit der GAL nicht mehr zum Regieren. Auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen die StadtregentInnen, bei der Bürgerschaft eine sogenannte „Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung“ für das Jahr 1994 zu beantragen. Dadurch soll der Senat in die Lage versetzt werden, das aufrechtzuerhalten, was Bürgermeister Henning Voscherau so prägnant die „Grundfunktionen der Stadt“ nennt. Der Senatsbeschluß beschränke sich, so Finanzsenator Wolfgang Curilla, „auf das unabdingbare Maß dessen, was zur Fortführung der laufenden Geschäfte nötig ist“.

Mit der beantragten Ermächtigung, die in Artikel 67 der Hamburger Verfassung vorgesehen ist, können nur bereits eingegangene Verpflichtungen der Stadt abgewickelt werden. Dazu gehören vor allem Ausgaben, um beschlossene Maßnahmen durchzuführen, bestehende Einrichtungen zu erhalten, Anschaffungen und sonstige Leistungen zu gewährleisten sowie rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Vor allem soll mit der vorläufigen Haushaltsführung die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes und die Gehaltszahlungen an dessen Beschäftigte gesichert werden.

Den Haushalt für das nächste Jahr hatte der Senat bereits im Juni verabschiedet, der neuen Bürgerschaft aber erst auf ihrer ersten Arbeitssitzung am 27. Oktober vorlegen können. Eine Entscheidung des Parlaments noch in diesem Jahr über den Etat 94 wird kaum möglich sein.

Außerdem beschloß der Senat gestern, sich mit 35 Millionen Mark am Kauf von 45 neuen S-Bahn-Zügen durch die Bundesbahn zu beteiligen, um die „Attraktivität des ÖPNV zu steigern“. smv

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