: Den Jungen können Sie behalten
Auf einem nicht bestellten vierten Kind blieb in Michigan (USA) eine Leihmutter sitzen, die vor drei Wochen ein Zwillingspaar geboren hatte. Dieser Ausnahmefall war im schriftlichen Vertrag zwischen der Leihmutter - sie wurde mit etwa 17.000 Mark entlohnt - und ihren Auftragebern nicht vorgesehen. Nachdem ein Arzt festgestellt hatte, Zwillinge seien zuviel Streß für die Familie, hatten die Auftraggeber nur das Mädchen genommen und der Leihmutter den Zwillingsbruder überlassen: Den Jungen können sie behalten. Das Baby kam erst ins Waisenhaus, wurde schließlich aber von der leiblichen Mutter akzeptiert.
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