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Demo–Chauffeur bestraft

■ Erlanger Student hatte Demonstranten zu Vobo–Aktion gefahren / 300 DM Geldstrafe wegen „Beihilfe zur Veranstaltung eines unangemeldeten Aufzuges“

Aus Erlangen Bernd Siegler

Werden künftig Bundesbahnschaffner oder Busfahrer, die Demonstranten zu einer unangemeldeten beziehungsweise verbotenen Kundgebung fahren, wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bestraft? Wenn es nach dem Willen des Erlanger Amtsrichters Pühringer geht, schon. Er jedenfalls verurteilte den 36jährigen Studenten Hans–Hermann H. wegen „Beihilfe zur Veranstaltung eines unangemeldeten Aufzuges“ zu 300 Mark Geldstrafe. H. wurde zum Verhängnis, daß er sein altes Opel–Blitz–Feuerwehrauto häufig verleiht bzw. gegen Entgelt Auftragsfahrten durchführt. Mitte Juli letzten Jahres fuhr er zwei Männer und zwei Frauen zu einer Vobo–Aktion in die Erlanger Innenstadt. Die unangemeldete Demonstration war bereits nach 50 Metern zu Ende. 166 Volkszählungsbögen schwebten an vier Luftballons auf und davon. Ein braver Staatsbürger informierte die Polizei. Die kam jedoch zu spät, von den Teilnehmern der Demo fehlte jede Spur. Über Fahrzeug– und Fahrerbeschreibung stieß die Kripo schließlich auf den Erlanger Studenten. Als Zeuge bestätigte H. den Vorfall, verwies jedoch darauf, daß er vom Inhalt der Aktion bzw. der fehlenden Genehmigung keine Ahnung gehabt habe. Diese kurze Zeugenvernehmung tauchte im Strafbefehl vom 4.1.88 als „Geständnis“ auf, gegen den H. Widerspruch erhob. Vor dem Amtsgericht blieb die Staatsanwaltschaft beim Vorwurf, es sei H. als Volkszählungsgegner völlig egal gewesen, ob der Aufzug genehmigt sei oder nicht. Er habe damit „vorsätzliche Hilfe zur rechtswidrigen Tat Dritter geleistet“. „Hätten die Volkszählungsgegner ein Taxi genommen, würden Sie dann den Taxifahrer auch wegen Beihilfe belangen?“ fragte H.s Anwalt das Gericht. Richter Pühringer blieb ungerührt. Er schloß sich in seinem Kehraus–Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an. H. geht in Berufung.

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