: Deadline fürs Tacheles
■ OFD setzt Räumungsfrist bis 29. Oktober
Die Oberfinanzdirektion (OFD) hat den Tacheles-Betreibern eine Räumungsfrist bis zum 29. Oktober gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen der Tacheles- Verein und das Tacheles-Café die Kunstruine in Mitte verlassen, sagte gestern ein Behördensprecher. Andernfalls wird ein Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt. Dieser kann polizeiliche Unterstützung beantragen.
Die OFD will die Tacheles-Immobilie an die Kölner Fundus- Gruppe verkaufen. Der Kaufvertrag soll aber erst in Kraft treten, wenn das Tacheles-Gebäude und das mehr als 8.000 Quadratmeter große Gelände geräumt sind.
Fundus kündigte unterdessen an, daß auf dem Gelände neben dem Kunsthaus in Kürze ein täglicher Markt mit Kunsthandwerk und Lebensmitteln eingerichtet wird. Die künftige Nutzung des Tacheles-Gebäudes als Kulturstandort will Fundus international ausschreiben. dpa
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