: Datenabgleich in der Sozialhilfe beschlossen
Bonn (dpa) – Zur Bekämpfung des Sozialhilfemißbrauchs hat das Bundeskabinett gestern den Datenabgleich zwischen den Trägern der Sozialhilfe beschlossen. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, soll der automatische Datenabgleich von Leistungen der Sozialhilfe mit den Daten der Bundesanstalt für Arbeit und den Trägern der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung ungerechtfertigten Sozialhilfebezug verhindern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen