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Datenabgleich in der Sozialhilfe beschlossen

Bonn (dpa) – Zur Bekämpfung des Sozialhilfemißbrauchs hat das Bundeskabinett gestern den Datenabgleich zwischen den Trägern der Sozialhilfe beschlossen. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, soll der automatische Datenabgleich von Leistungen der Sozialhilfe mit den Daten der Bundesanstalt für Arbeit und den Trägern der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung ungerechtfertigten Sozialhilfebezug verhindern.

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