: Das sagt das Gesetz
Im Internet geschlossene Verträge können widerrufen oder wegen Irrtum angefochten werden. Um Widerspruch einzulegen, hat der Verbraucher laut EU-Richtlinie zwei Wochen Zeit. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher über das Widerrufsrecht informiert wurde. Eine Veröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Internet reicht nicht aus. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers bereits begonnen hat. Ein vom Nutzer unbeabsichtigter Vertrag kann auch wegen Irrtum angefochten werden. Dies muss sofort geschehen, nachdem der Kunde von den Kosten erfahren hat. Informationen und Musterbriefe gibt es bei den Verbraucherzentralen. mbr