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Das Ziel verfehlt

■ Kartellamt kritisiert Grünen Punkt

Bonn/Berlin (dpa/taz) – Das Berliner Kartellamt möchte den Grünen Punkt schon lange am liebsten verbieten. In einem Papier für eine Expertentagung in Berlin macht die Behörde jetzt nicht mehr nur wettbewerbsrechtliche Einwände geltend. Denn das Duale System verdränge inzwischen nicht bloß sine Konkurrenten im Müllgeschäft vom Markt, es habe inzwischen „eine Eigendynamik“ entwickelt, die dem Ziel der geltenden Verpackungsverordnung widerspreche. Die Bundesregierung habe nämlich mit ihrer Verordnung die Vermeidung von Abfall als Ziel formuliert. Unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten hätte die in der Verordnung festgelegte Pflicht der Hersteller und des Handels, Verpackungsabfälle zurückzunehmen, einen „wettbewerblichen Anreiz“ geboten, solche Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Duale System habe diesen Mechanismus außer Kraft gesetzt. Das Bonner Umweltministerium ließ sich gestern von solchen Argumenten nicht beeindrucken. Ein Sprecher warf den Städten und Gemeinden, die weiterhin Schulden des Dualen Systems vor Gericht eintreiben wollen, „Fundamentalopposition“ vor. Das Angebot der Entsorgungswirtschaft, auch noch die kommunalen Müllverträge zu übernehmen, sei hingegen „überaus hilfreich“. nh

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