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Das Verfahren

Nach dem Änderungsvorschlag für das Abgeordneten- und das Ministergesetz sollen die entsprechenden Landespolitiker beim Landtags- oder Ministerpräsidenten zum einen eine freiwillige Stasi-Überprüfung beantragen dürfen. Gegen ihren Willen soll diese in die Wege geleitet werden, wenn „konkrete Anhaltspunkte für eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit“ für die Stasi vorliegen. Zum zweiten haben die Landtagsjuristen einen Resultionsentwurf erabeitet, in dem der Landtag alle seine Mitglieder auffordert, freiwillig einen Überprüfungsantrag zu stellen. Schließlich haben die Juristen auch gleich Verfahrensrichtlinien für den Geschäftsordnungsausschuß geliefert, die etwa einem in Verdacht geratenen Abgeorneten Einsicht in belastende Akten und das Recht zu einer Stellung garantieren, die dann zu sammen mit dem Prüfungsergebnis zu veröffentlichen ist.

Der Gesetzgebungsdienst des Landtages war sich im übrigen sicher, daß es für die Abgeordnetenprüfung einer eigenen landesgesetzlichen Regelung bedarf, da in Niedersachsen dafür bisher jede Rechtsgrundlage fehlt.

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