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Das Nacktjoggen bleibt verboten

KARLSRUHE dpa ■ Auch wenn das Nacktbaden vielerorts längst Gang und Gebe ist, bleibt das Nacktjoggen verboten. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Das Gericht bestätigte eine Geldbuße von 2.400 Mark gegen einen Freiburger Diplompsychologen, der mehrfach nur mit Schuhen und Strümpfen bekleidet durch öffentliche Anlagen joggte. Während sich an Stränden eine unbefangenere Auffassung durchgesetzt habe, so das OLG, sei dies auf öffentlichen Straßen oder Plätzen nicht der Fall.

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