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Das Grenzregime der DDR

„Leben möglichst schonen“

Das Politbüro hat das Grenzregime Anfang der 60er-Jahre installiert. Nach dem Grenzgesetz der DDR von 1982 war die Anwendung von Schusswaffen gerechtfertigt, um eine unmittelbar bevorstehende Straftat zu verhindern. Denn Republikflucht galt als Verbrechen. Dabei sollte Leben „nach Möglichkeit“ geschont werden.

Doch im Strafgesetzbuch der DDR stand auch: „Eine Person ist für eine Handlung, die sie in Ausführung des Befehls eines Vorgesetzten begeht, strafrechtlich nicht verantwortlich, es sei denn, die Ausführung des Befehls verstößt offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts.“

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