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Das Gesetz des Sommers

§ 1

Man zeigt als Mensch nicht nackte Schwarte

Dies Privileg hat nur das Schwein

Man geht bekleidet unter Sonne

Trägt auch sommers langes Bein

§ 2

Man badelatscht nicht adilettig

Quietschend über Promenaden

Quält Mitflaniererblicke nicht

Mit weißbesockten Stachelwaden

§ 3

Man bietet nicht der Welt den Pöter

Ungebeten nackicht an

Auch am Strand trägt nur der Köter

Rute offen, nicht der Mann

§ 4

Verboten ist dem Weib das Top

Wie seinem Kerl das Muskelhemd

Zurschaugestelltes Achselhaar

Wird ohne Warnung abgeflämmt

§ 5

Unbedeckten Oberkörpern

Dräut stumpfe Klinge ohne Schaum

Strafrasiert wird Nabelwolle,

Brustgestrüpp und Schmerbauchflaum

§ 6

Hundert Hiebe mit der Gerte

Sind als Sühne angemessen

Auf bebadehoste Kimmen

Die in Gasthausstühle nässen

Fritz Eckenga

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