: Das Aktenzeichen XY
Seit Juni 1967 geht das ZDF allmonatlich auf Fernsehfahndung. Mit je drei Einspielfilmen, die den Tathergang wiedergeben, und den dazwischen vermeldeten Personenfahndungen hat die Sendung ein festes Raster, das sich bis dato nicht geändert hat. Zunächst auf das deutsche Sendegebiet begrenzt, entwickelte sich „XY“ ein Jahr später durch die Zuschaltung des österreichischen ORF (mit dem Studio Wien) und kurz darauf der schweizerischen SRG (Studio Zürich) schnell zum Eurovisionshit.
Die Liste der Fahndungserfolge ist lang. Zum populären Durchbruch verhalf 1968 der „Fall Dr. Boll“, dessen Mörder noch in der Nacht der „XY“- Ausstrahlung festgenommen werden konnte. Wie die „XY“-Redaktion an ihre Fälle kommt, ist kein Geheimnis: Die Polizei selbst schlägt die „ungelösten Fälle“ den TV-Machern vor. 1973 wurde sogar eine „Lex XY“ erlassen, das die enge Zusammenarbeit zwischen Behörden und „XY“ legitimiert.
Kritiker warfen dem Sendekonzept immer wieder vor, eine öffentliche Hatz zu betreiben und zur Denunziation aufzurufen. Mit den Jahren verstummten die Kritiker zusehends – wohl auch unter dem Eindruck der neuen Fernsehmoral, als Anfang der achtziger Jahre auf den Privatkanälen das „Reality-TV“ neue Maßstäbe im Umgang mit den Themen Sex & Crime setzte.
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