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Daimler darf nachts arbeiten

Auf der Großbaustelle am Potsdamer Platz darf auch nachts betoniert werden. Das Oberverwaltungsgericht hob gestern einen Beschluß des Verwaltungsgerichtes auf, das die Unterwasserbetonierungen an Fundamenten für den Daimler-Benz-Komplex wegen unzulässigen Lärms abends und nachts untersagt hatte. Das OVG befand jetzt, das Bauvorhaben habe Vorrang vor den schutzwürdigen Interessen von Anwohnern. Damit sei eine Ausnahme von der Lärmordnung gerechtfertigt (Az. OVG 2 S 5.96). Die Arbeiten, so befand das OVG, dürften auch nicht unterbrochen werden, wenn sie wegen nicht vorhergesehener Verzögerungen bis in die vorgeschriebenen Ruhe- und Nachtzeiten reichten. Durch Unterbrechungen würden zusätzliche Fugen im Beton entstehen, die die spätere Sicherheit des Baus beeinträchtigen könnten.dpa

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