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Daimler betoniert zu laut

■ Gericht widerruft Genehmigung

Erfolg für die Anwohner des Potsdamer Platzes. Das Verwaltungsgericht hat die vor knapp zwei Wochen erteilte Ausnahmegenehmigung für die Betonierarbeiten auf der debis-Baustelle am Potsdamer Platz für ungültig erklärt. Wie das Gericht gestern mitteilte, bestünden an der Rechtmäßigkeit der von Umweltsenator Peter Strieder (SPD) am 7. März erteilten Ausnahmegenehmigung „ernstliche Zweifel“. Bis über eine ordentliche Klage der Anwohner entschieden ist, so das Verwaltungsgericht, seien die für nächtliche Bauarbeiten erstatteten Ausnahmen von den Lärmschutzbestimmungen ausgesetzt.

Grund für die überraschende Entscheidung des Verwaltungsgerichts war eine Lärmmessung der Anwohner in der Nacht vom 7. auf den 8. März, bei der eine Überschreitung des zulässigen Werts von 45 db(A) um 10 db(A) festgestellt wurde. Diese Überschreitung, argumentierte das Gericht, werde von den Anwohnern als eine Verdoppelung der Lärmbelästigung wahrgenommen. Außerdem sei ein Vorrang des Bauvorhabens vor schutzwürdigen Belangen Dritter nicht ohne weiteres zu erkennen. Das Verwaltungsgerichts äußerte außerdem Zweifel daran, ob die betroffenen Anwohner ordnungsgemäß angehört worden seien.

Aus dem Hause von Umweltsenator Strieder hieß es gestern, daß die Genehmigung an bestimmte Bedingungen geknüpft gewesen sei, die offenbar nicht eingehalten wurden. Strieders Sprecher Manfred Ronzheimer sagte, man werde nun auch prüfen, ob Bußgelder gegen debis verhängt würden.

Eine Sprecherin der rund 1.000 AnwohnerInnen der Köthener Straße bezeichnete die Gerichtsentscheidung als Etappensieg. Von debis war gestern keine Stellungnahme zu erhalten. Uwe Rada

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