in kürze COMPUTER FÜR SCHÜLER : Dafür gibt es Stütze
Ein Computer kann laut Urteil vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein Lernmittel sein, für das bedürftigen Schülern Sozialhilfe zu gewähren ist. Schüler dürfen nicht dadurch benachteiligt werden, weil ihre Eltern sich einen PC nicht leisten können (Az: OVG 4LB 279/02). (ap)