DYSKALKULIE : Kein Recht auf Notenbefreiung
Ob ein Schüler an einer Rechenschwäche leidet oder nicht – eine Fünf in Mathe bleibt eine Fünf. Auch Schüler mit der Dyskalkulie genannten Schwäche haben kein Recht auf eine Notenbefreiung. Zu dieser Entscheidung kam das Verwaltungsgericht Braunschweig. Geklagt hatte eine 13 Jahre alte Schülerin im Kreis Wolfenbüttel. Sie leidet unter Dyskalkulie und macht eine Therapie. Die Schule hatte es unter Berufung auf die schulrechtlichen Regelungen abgelehnt, deshalb die Mathenote bei einer Versetzungsentscheidung außer Acht zu lassen. (dpa)