: DIE STEILE THESE
Der sogenannte Idiotentest für notorische Verkehrssünder soll „nicht transparent“ und ungerecht sein. Na und?
Wann wird der ominöse Psychotest für Verkehrssünder angeordnet? Nach welchen Kriterien entscheiden die Gutachter, wer nach Ausfällen wieder ans Steuer darf? Und wo gelten welche Maßstäbe bei dieser teuren medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)? Tja.
Das sind eben so Fragen, die sich stellen muss, wer wegen fortgesetzter Fehltritte seinen Führerschein abgeben musste. Nun kümmert sich auch der Bundesverkehrsminister um eine Vereinheitlichung, zusammen mit dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. Erstens müsse der Gesetzgeber präziser regeln, in welchen Fällen der „Idiotentest“ infrage kommt und wie er abzulaufen hat, um eine einheitliche und nachvollziehbare Praxis zu gewährleisten. Zweitens gelte es, den Gutachtern besser auf die Finger zu schauen. Und drittens sollte den Betroffenen die Möglichkeit eröffnet werden, die Anordnung eines Gutachtens direkt gerichtlich überprüfen zu lassen. Nur: Wer sich so rasend, drängelnd oder trunken im Verkehr bewegt, dass sein Punktestand in Flensburg einen Entzug des Führerscheins rechtfertigt, der darf ruhig auch ein wenig leiden. Das gilt auch für Autofahrer, bei denen Spuren von Heroin oder Kokain festgestellt werden – und die damit sofort ihren Führerschein verlieren. So ist das eben. Kein Drama. Der Einzige, der sich darüber aufregen dürfte, ist der ADAC, der diese Debatte erst losgetreten hat.