: DIE PRIVATFLIEGEREI
Bislang gibt es über Berlin keine Flugverbotszonen, schildert der Flugsicherheitsexperte Gerd Schanz. Flüge müssen aber beim Tower eines der drei Verkehrsflughäfen Tegel, Schönefeld oder Tempelhof angemeldet sein. Zudem muss eine Mindestflughöhe von etwa 600 Metern eingehalten werden. Der Todespilot hielt sich an keine dieser Vorschriften, unterflog die Radarüberwachung und schaltete zudem noch den Transponder aus, der der Flugsicherung die Flugdaten der Maschine übermittelt hätte.