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DGB legt Wahlprüfsteine vor

■ Der Punktekatalog umfaßt eine Investitionsoffensive: 50 Milliarden–Programm für Bund und Länder / Rücknahme des Paragraphen 116

Bonn/Hamburg (dpa) -Der Bundesausschuß des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), das höchste Beschlußgremium der Organisation zwischen den DGB– Bundeskongressen, hat am Mittwoch in Bonn einstimmig die seit dem Wochenende bekannten „Wahlprüfsteine“ beschlossen. Der DGB–Vorsitzende Ernst Breit erklärte, die Prüfsteine sollten Eckpunkte einer Politik für Arbeitnehmer festlegen, die auf mehr Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit zielen und ökologisch rücksichtsvoller, demokratischer und menschlicher sein sollen als alles, was den Arbeitnehmern in den 80er Jahren bisher beschert worden sei. Der DGB und seine Gewerkschaften forderten die Arbeitnehmer auf, ihre Entscheidung bei der kommenden Bundestagswahl am 25. Januar davon abhängig zu machen, ob eine Partei den sechs Wahlprüfsteinen gerecht werde. In den Wahlprüfsteinen fordert der DGB, auf die für 1988 beschlossene zweite Stufe der Steuerreform zu verzichten. Er setzt sich erneut für eine Ergänzungsabgabe auf höhere Einkommen ein. Außerdem sollen die Verteidigungskosten auf den jetzigen Stand eingefroren und die vorhandenen Spielräume zur Kreditfinanzierung öffentlicher Investitionen genutzt werden. Mit diesen Geldquellen will der DGB eine Investitionsoffensive in Gang gesetzt wissen, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Umwelt und Lebensqualität zu verbessern sowie das „qualitative Wachstum“ zu beschleunigen. Der geänderte Paragraph 116 des Arbeitsförderungsgesetzes soll nach dem Willen des DGB wieder in seinen alten Zustand gebracht werden. Leistungen der Arbeitslosenversicherung dürften allenfalls den unmittelbar am Arbeitskampf Beteiligten verweigert werden, betont er. Koalitionspolitiker und Arbeitgeber sahen in den Prüfsteinen ungeeignete Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zugunsten von mehr sozialer Gerechtigkeit. Sie betonten mehrfach die gewonnene Preisstabilität und den Zuwachs an Beschäftigung.

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